Ich begrenze diese Ausführungen auf den entsetzlichsten Bereich forensisch-psychologischer Tätigkeit an Kindern derzeit: Den (Teil-) Bereich rund um die juristischen Belange und Unterversorgungsnotstände bei Kindesmissbrauch:
- Verdachtsabklärungen in solchen Fällen
- Begutachtung von Kindern auf Glaubwürdigkeit und Personen auf Täterschaft
- gezielte Begutachtung, Diagnose und Therapie bei den diversen Typen von Sexualstraftätern, massgeschneiderte therapeutische Rückfallprävention.
- Hilfe an betroffene Kinder, mit negativen sexuellen Erlebnissen ohne Hysterie und Sekundärschädigungen durch falsche Interventionen fertig zu werden.
Zum einen ist hier anzuführen der Notstand von Gerichten, Fürsorgeeinrichtungen und Justizvollzugsanstalten in der Suche nach geeigneten, nach hochaufwendigen und neusten Standards arbeitenden psychologischen Experten.
Speziell in Deutschland besteht das Problem, dass mit Aufkommen der Missbrauchsdiskussion seit einigen Jahren teils nur improvisiert-gebildete, teils nach der veralteten psychoanalytischen Lehre arbeitende Mediziner herangezogen werden können. Standards, die erst in den letzten Jahren international erarbeitet wurden, werden kaum beachtet, noch sind sie dort häufig überhaupt bekannt; und es besteht ein exorbitantes Bedürfnis an Gerichten, Gutachter ausfindig zu machen, auf die sie verlässliche Entscheidungen gründen können.
Dies betrifft z.B. bestimmte Prognosekriterien zum Rückfallrisiko bei Tätern, die von niedergelassenen Praktikern -so überhaupt bekannt- des Aufwands wegen fast nie gemacht werden. In diese Marktlücke stösst mein Büro: Gerade hier wird diese konzentrierte und aufwendige Arbeit ordentlich gemacht. Gutachter im üblichen Feld machen Gutachten oft nur mehr oder minder lieblos nebenher, d.h. neben ihrem eigentlichen Therapiegeschäft: Und damit oft recht fahrlässig und mängelhaft.
Das selbe gilt für eine andere Marktlücke, die mein spezialisiertes Büro im Grenzbereich zwischen Forensischer Psychologie und Justiz versorgt:
Anwaltskanzleien, Einzelne, sowie Fürsorgeeinrichtungen bis hin zu ganzen Familien sehen sich andererseits nämlich, aufgrund der Medienhysterie um sexuellen Missbrauch inzwischen, oft auch aufgekommenen grundlosen Verdächten ausgesetzt: Die sie zu Unrecht und ganz existentiell strafrechtlich bedrohen. Ein Missbrauch, der stattgefunden hat, ist genauso schwer zu beweisen wie dass ein Missbrauch n i c h t stattgefunden hat. In solcher Situation würden die Betroffenen von solchen falschen Verdächten für Untersuchungen mit dem Polygraphen (Lügendetektor) oft jeden Preis bezahlen umsomehr als sie wissen, dass sie unschuldig sind, oder um sich in ihrer Notlage an einen spezialisierten Psychologen zu wenden – wüssten sie denn einen, der sich mit der Problematik auskennt.
In solchen Fällen besteht von den Betroffenen, ihren Anwälten, den Eltern betroffener Kinder oder deren Ärzten oft ein exorbitantes Bedürfnis nach
- einer sauberen Sondierung des Verdachts mit einem Fachmann,
- einer Schlichtung mit einer psychologischen Fachkraft (bei Bagatelldelikten, um einem Kind die Folgen weiterer Schädigungen durch die Strafverfolgungsmaschinerie zu ersparen)
- einer Begutachtung im Vorfeld einer Anklage oder eines Gerichtsverfahrens
- bis hin zur neutralen, methodologisch geleiteten Prüfung fehlerhafter Vernehmungen an Kindern, früheren Beurteilungen anhand Fallunterlagen, um sich über eine fragliche Täterschaft von Mandanten klar zu werden (Anwaltspraxen, Familien).
Nicht selten mehr inzwischen geht es auch um die rechtzeitige Prüfung ideologischer oder halbseidener Gutachten nach aufwendigen methodischen Standards, bevor mit vorliegenden Belastungsgutachten und existenzmörderischen Folgen falsche Verdächtigungen fehlerhafterweise positiv befundet werden.
Diese Probleme betreffen z.B. die nur selten gemachte -da hochaufwendige- Erhebung und Prüfung von rund einem Dutzend forensischer Glaubwürdigkeitskriterien bei Kindern; oder die Aufdeckung von (häufig anzutreffenden) Suggestionsartefakten durch fehlerhafte Befragung. Ein weiterer Aspekt meiner Arbeit betrifft auch das Aufdecken einer Dynamik aus Vernehmungsprotokollen, wo Kinder durch Dritte zielgerichtet zu Falschaussagen gesteuert wurden (z.B. in Sorgerechtsstreitigkeiten von einem Partner gegen den anderen) – was dann oft nur noch der psychologische Forensiker erkennen kann.
Ein dritter Aspekt der Unterversorgung speziell in diesem Bereich -mit derzeit breitester Auftragslage- betrifft neben der Therapie von Missbrauchsopfern die Therapie von Menschen, bevor sie sexuell missbrauchen; z.B. pädophiler Personen, die aus einer tragischen Veranlagung -oft erfolglos- Hilfe bei Therapeuten suchen, bevor sie straffällig werden; sowie Sexualdelinquenten, wo die Strafe unter Auflage einer Therapie zur Bewährung ausgesetzt worden ist, respektive Haftentlassenen mit Therapieauflage. Gerade diese Klientel, mangels spezialisierter Kollegen in der Ambulanz, ist zur Zeit Legion: Die Betroffenen stehen oft unter akuter Suizidalität (Pädophile) oder aber unter einem gerichtlichen Fristdruck, bis zu dem sie einen Therapieplatz vorweisen müssen, weil andererseits die Aufhebung der Bewährung oder der Haftentlassung droht – also akut: Einsperrung, wenn sie nicht rechtzeitig Hilfe finden. Die spezifische Problematik ist dabei, dass weder die Betroffenen oder ihre Familien, noch die Gerichte die nötige Kompetenz haben, welche Art von Psychotherapie bei welchem Psychogramm und Fallhintergrund die geeignete ist. Blauäugig werden die Leute zu irgendwelchen Therapeuten geschickt, mit oft verhängnisvollen Folgen – und einen Verbraucherschutz gibt es schon im allgemeinpsychologischen Bereich nicht, der Menschen mit spezifischen seelischen Störungen vor dem Gang in ungeeignete Therapien schützt.
Im speziellen Fall von Sexualstraftaten und sexuellen Normabweichungen gilt noch ein ganz besonderes Problem: Es gibt keine fundierte Diagnostik, und derzeit kaum eine wirkliche tragfähige Therapie im Ambulanzbereich – oder Therapeuten, die sich in dieser speziellen Psychopathologie wirklich auskennen. Diesem Problem stehen selbst die Gerichte oder zugeteilte Bewährungshelfer hilflos gegenüber. Finden sie für ihre Klienten einen Therapeuten, der geeignet ist, so übernehmen viele Kassen die Therapiekosten nicht. Sei es durch eine zurückliegende Haft, sei es aus zurückliegenden kostenintensiven Prozessen heraus, besteht dabei oft auch gar kein Kapitalhintergrund mehr, um die üblichen Sätze bei Therapeuten überhaupt zahlen zu können. Oft sind es bei Haftentlassenen und Bewährungsausgesetzten dann die Eltern, die einspringen, und die oft keinen Aufwand scheuen, die Kosten einer Therapie zu bezahlen, um ihren Söhnen die Verhaftung und Wiederverbringung in Haftanstalten zu ersparen. Oft landen die Betroffenen dann, in dieser ausweglosen Situation, in irgendeiner Therapie – oft genug dann bei Esoterikern und Kurpfuschern, was den Rückfall dann wiederum nur wahrscheinlicher macht.
An dieser Marktlücke und an dieser Klientel orientieren sich -erfahrungsgeleitet- meine Konditionen und Tarife für eine differenzierte Diagnostik, Indikation und Therapie, sowie ggf. eine Therapievermittlung der Patienten nach ausserhalb: Über ein breites personelles Netz unterschiedlichster Fachleute in der BRD und im deutschen Sprachraum, die bei mir registriert sind, und sich bei mir registrieren lassen können für Überweisungen – je nach Gelagertheit der Problemstruktur des Klienten und der zu behandelnden Symptomatik (sofern die speziellen therapeutischen Indikationen nicht selbst an meinem Haus versorgt werden können).
Im grossen und weiteren Umfeld dieses spezielleren forensischen Sektors stösst man beinahe regelmässig auch auf andere Klientele, für die mein Büro Zuständigkeit erklärt, da bei ihnen auch meine spezielle Ausrichtung im Bereich der psychosexuellen Entwicklung zum Tragen kommt: Transsexuelle, oder homosexuelle Er- und Heranwachsende z.B. (mit veranlagungsbedingten Krisen und Problemlagen); Elternberatungen der Betroffenen; oder die Beratung der Angehörigen von Missbrauchsopfern, von homosexuellen Jugendlichen, Transsexuellen oder Pädophilen usw. Die Erfahrung lehrt, dass es auf solche Weise zu genügend Beratungs- und Therapieaufträgen auch für allgemeinpsychologische Probleme kommt – für die auch h i e r spezialisierte Stellen vermittelt werden können, wo meine eigenen Möglichkeiten nicht ausreichen. Allgemeinpsychologische Symptombildungen sind z.B. Suizidalität, Depression, Angststörungen, Partnerschaftsprobleme oder Soziale Ängste.
Eine gründliche Diagnostik und in jedem Falle eine Eingangsbehandlung, sowie ein differenziertes Gutachten bei Weiterleitung des Klienten/Patienten an andere Kollegen werden in jedem Fall am eigenen Haus geleistet.