Zielgruppen > Justizbehörden

Aspekt der Hochsicherheitsprognose: F.P.E. hat den Anspruch, bei seinen Gutachten für Gerichte Hochsicherheitsentscheidungen zu fällen: Zumal irrtümliche Prognosen nicht allein das Gemeinwesen betreffen, sondern neben der Justiz auch den Begutachteten selbst mit falschen Einschätzungen täuschen. Nachgerade dann ist dies der Fall, wenn ihm eine Rückfallgefährdung irrtümlich ausgeschlossen worden ist – und ihn Jahre später die Folgen dieser fälschlichen Entwarnung in Form von Rückfall und SV treffen.

Fertigstellung der Gutachten binnen 6 Wochen: Gutachten werden hier hauptberuflich und nicht nebenher gemacht: Dies ermöglicht ein Mehr an sicherndem Aufwand – bei dennoch kürzester Zeit bis zur Fertigstellung des Gutachtens.

Höhere Entscheidungssicherheit:

  • In F.P.E.-Gutachten wird keine Aussage ohne absichernde Testpsychologie getroffen.
  • Entscheidungen zu Gefährlichkeits- und Rückfallprognosen werden nur nach Anwendung mehrerer unabhängiger Prognoseverfahren getroffen, statt sich, wie oft üblich, auf eines zu verlassen. Tötungs- und tötungsnahe Delikte folgen indessen einem unerbittlichen Ausschlussprinzip.
  • Rückfallwahrscheinlichkeiten, Falsch-Positiven – Risiko und Falsch-Negativen – Risiko werden konkret in Prozent angegeben. Auf diese Weise werden den Gerichten Verhältnismäßigkeitsentscheidungen sensu Bundesverfassungsgericht über abgegebene Prognosen von Gutachterseite erst möglich gemacht.
  • Glaubhaftigkeitsgutachten werden außer nach dem Standard auch durch zusätzliche methodische Nagelproben flankierend abgesichert.
  • Auch Schuldfähigkeitsgutachten kommen synergetisch erst auf dem Weg mehrerer unabhängiger Beurteilungsraster zu ihrer Entscheidung: Traditionelle Analysen werden ebenso verwendet wie der derzeit objektivste Algorithmus der universitären Forschung:

Nähere Informationen: